Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Erlebnis Turnfestes 2023 in Oldenburg

Alle Anmeldungen und Bestellungen werden nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Derart abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Organisationsbüro des Erlebnis Turnfestes 2023 in Oldenburg.

I. TEILNAHME am Erlebnis Turnfest 2023 in Oldenburg

§ 1 Vertragsabschluss, Vertragsparteien

Der Vertrag über die Teilnahme am Erlebnis Turnfest 2023 in Oldenburg kommt durch ein Angebot (Bestellung) und durch dessen Annahme, also zwischen der Melderin / dem Melder und dem Niedersächsischen Turner-Bund e. V. (NTB) zustande. Die Annahme seitens des NTB erfolgt durch Übersendung der Rechnung, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Die Rechnung ist nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Fehler oder Mängel sind dem Organisationsbüro Erlebnis Turnfest, c/o Niedersächsischer Turner-Bund e.V., Maschstraße 18, 30169 Hannover unverzüglich anzuzeigen.

§ 2 Anmeldung/Teilnahme/Mitwirkung

Für die Anmeldung und Teilnahme bzw. Mitwirkung am Erlebnis Turnfest 2023 gelten die in der „Ausschreibung“ sowie auf dieser Website genannten Konditionen. Der NTB schließt den Vertrag mit der Melderin bzw. dem Melder auch für alle weiteren ggf. auf der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Melderin / der Melder wie für die eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Melderin bzw. der Melder versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt (und vertretungsberechtigt) zu sein und erkennt auch für diese die Geschäftsbedingungen an. Bei Zahlungsverzug behält sich der NTB vor, vom Vertrag zurückzutreten. Für Anmeldungen in Papierform wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,- pro zahlende Teilnehmenden erhoben.

§ 3 Gesundheitliche Verfassung

Die Melderin bzw. der Melder erklärt mit der Anmeldung, dass die bei der Anmeldung aufgeführten Personen unter keinen gesundheitlichen Beschwerden leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen.

§ 4 Zahlung

Die Teilnehmerbeiträge und ggf. Nebenkosten für die Teilnahme, Mitwirkung bzw. Unterbringung am Erlebnis Turnfest 2023 sind im Voraus zu entrichten und werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 5 Unterlagen

Die Turnfest-Unterlagen werden jeweils zu Händen der Melderin bzw. des Melders versandt.

§ 6 Rabatt

Bei Gruppenmeldungen wird einer zahlenden, volljährigen Person pro 10 zahlenden, gemeldeten, minderjährigen Teilnehmenden (sechs bis 17 Jahren zum Zeitpunkt des Erlebnis Turnfests) ein Rabatt in Höhe von 50% (16,00 €) auf die Meldegebühr gewährt. Dieser Rabatt ist auf maximal drei Personen pro Meldung begrenzt. Der Rabatt gilt nicht für die Buchung von Tagestickets.

§ 7 Versandkosten

Die Zusendung der Turnfest-Unterlagen ist im Turnfest-Beitrag bereits enthalten.

§ 8 Änderungen/Abmeldungen/Abbestellungen

Maßgebend sind die Hinweise und Termine in der Ausschreibung, auf dieser Website bzw. in den Anmeldeinformationen. Bei Abmeldung oder Nichtzustandekommen der Anmeldung mangels Zahlung sind Bearbeitungsgebühren sowie ggf. Mahnkosten zu entrichten.

a) Stornierungen

Stornierungen (nach Meldeschluss am 27. März 2023) sind nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in schriftlicher Form möglich. In diesem Fall werden der Turnfest-Beitrag, Wettkampfgebühren, Teilnahmegebühren für die weiteren Angebote, Übernachtungskosten (falls gebucht) abzüglich 20,00 Euro Bearbeitungsgebühr erstattet.

b) Rückzahlungsanträge

Rückzahlungsanträge sind von der Melderin bzw. dem Melder mit der ungenutzten Turnfest-Karte und der Bankverbindung an das Organisationsbüro Erlebnis Turnfest, c/o Niedersächsischer Turner-Bund e.V., Maschstraße 18, 30169 Hannover zu richten. Verbindlich ist der Poststempel bis maximal 16. Mai 2023, später eingehende Anträge werden nicht mehr bearbeitet.

c) Nichtantritt

Bei Nichtantritt erfolgt keine Erstattung der Start- und Meldegebühren.

d) Erstattung

Die Erstattungsbeiträge werden erst nach dem Erlebnis Turnfest 2023 unter Abzug der o. g. Bearbeitungsgebühr auf das von der Melderin bzw. dem Melder angegebene Konto überwiesen.

e) Ummeldung/Ersatz

Die Ummeldung bzw. der Ersatz eines Teilnehmers ist unverzüglich und in schriftlicher Form dem Organisationsbüro Erlebnis Turnfest, c/o Niedersächsischer Turner-Bund e.V., Maschstraße 18, 30169 Hannover zu melden.

f) Ausfall von Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt und Pandemie

Ist der NTB in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des NTB. Dies gilt insbesondere auch für den Pandemiefall.

§ 9 Geltung der Turnfest-Karte (Erlebnis Turnfest-Ausweis)

Die Turnfest-Karte berechtigt im Geltungszeitraum (17. bis 21. Mai 2023) zum Besuch aller Veranstaltungen des Erlebnis Turnfestes 2023 mit Ausnahme kostenpflichtiger Veranstaltungen und Angebote (siehe Ausschreibung und Website) sowie Sonderveranstaltungen. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Veranstaltung besteht nicht. Ferner gilt die Turnfest-Karte als Fahrkarte auf allen VWG-Buslinien, den Nachtbuslinien N25, N37-N41 und den Turnfest-Sonderlinien im Stadtgebiet Oldenburg. Die Geltungsdauer erstreckt sich auf den Zeitraum der Veranstaltung vom 17.05.2023 bis 21.05.2023. Für Fahrten mit anderen Buslinien haben diese Ausweise keine Gültigkeit.

§ 10 Unterbringung

Der Erwerb einer Turnfest-Karte ermöglicht die Unterbringung in einem Gemeinschaftsquartier (Schule) für die zusätzliche Kosten anfallen (siehe Ausschreibung und Website). Der NTB übernimmt keine Gewähr für die Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Unterkunft.

§ 11 Haftungsausschluss

Bei Verlust oder Diebstahl von Eigentum der Teilnehmenden bzw. Mitwirkenden haftet der NTB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Gleiches gilt für Sachschäden.

II. TICKETING des Erlebnis Turnfestes 2023 in Oldenburg

§ 1 Vertragsparteien

Der NTB ist Veranstalter der kostenpflichtigen Veranstaltungen. Die Turn- und Sportfördergesellschaft mbH (TSF) wickelt als Agentur für den Veranstalter das Ticketing ab. Ein Kaufvertrag kommt zwischen dem NTB als Veranstalter über die TSF als vermittelnde Agentur und dem Endkunden zustande. Eine Reservierung der Eintrittskarten bis Meldeschluss ist nicht möglich. Die Eintrittskarten werden (teilweise platzgenau) gebucht und verbindlich zum gleichen Zeitpunkt erworben. Der Versand erfolgt unabhängig von den Meldeunterlagen.

III. Touristische Angebote des Erlebnis Turnfestes 2023 in Oldenburg

Der NTB tritt im Rahmen seiner Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler der touristischen Angebote auf. Er veranstaltet selbst keine touristischen Angebote. Im Falle einer Buchung kommt der das Angebot betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmenden und dem Anbietenden der touristischen Angebote als Leistungserbringenden zustande.

IV. Allgemeiner Teil


§ 1 Versand

Es obliegt dem NTB über die Versandart zu entscheiden. Er behält sich vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Mit der Übergabe an das Versandunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf die Vertragspartnerin bzw. den Vertragspartner über.

§ 2 Reklamationen

Ist die Lieferung mangel- oder fehlerhaft, verpflichtet sich der NTB diese nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Bei Fehlschlagen dieser Maßnahmen haben Bestellende das Recht auf Preisminderung oder auf Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Feststellung offensichtlicher Mängel muss dem Organisationsbüro Erlebnis Turnfest, c/o Niedersächsischer Turner-Bund e.V., Maschstraße 18, 30169 Hannover unverzüglich – spätestens 10 Tage nach Erhalt der Sendung – schriftlich mitgeteilt werden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Die übersandten Unterlagen bzw. gelieferte Ware sowie alle künftig zu liefernden Unterlagen bzw. Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des NTB. Als Bezahlung gilt der ordnungsgemäße Lastschrift-Einzug des angegebenen Kontos.

§ 4 Datenschutz

Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und zu Zwecken der Medienberichterstattung verarbeitet. Des Weiteren werden diese auch zur gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos & -videos verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass Ergebnislisten und Veranstaltungsfotos in Medien veröffentlicht werden. Der Teilnehmende erklärt sich mit der Weitergabe/ Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, ggf. seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und ggf. Weiten/ Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmendenliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet, einverstanden. Ferner gelten die Datenschutzbestimmungen auf dieser Website.

§ 5 Haftungsausschluss

Der NTB haftet nicht für Fehler, die sich aus den eingereichten Unterlagen (Bestellung/Anmeldung) ergeben.

§ 6 Schriftformerfordernis

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine Änderung des Vertrages und seiner Bestimmungen bedarf der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen des NTB. Mitarbeitenden und Bevollmächtigten des NTB ist es nicht gestattet mündliche Nebenabreden zu treffen.

§ 7 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Hannover.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, die unwirksamen Bestimmungen gegen wirksame zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommen.


Stand: 15.08.2022